Hier erkläre ich Ihnen den Ablauf unserer Schuldenbereinigung

Terminvorbereitung

Zusammenstellen der Unterlagen

Liste aller Gläubiger und Forderungssummen

Offene Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben

Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Sozialleistungen, etc.)

Notieren Sie Ihre Fragen

Bestandsaufnahme

Bestandsaufnahme Ihrer Situation

Abklärung, ob Sofortmaßnahmen erforderlich sind (Pfändungsschutzkonto / neues Konto, Einstellung von Zahlungen, etc.)

Prüfung der Berechtigung von Forderungen

Beantworten Ihrer Fragen

Festlegen der weiteren Strategie

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Unabhängig davon, ob Kapital oder Einkommen zur Verfügung steht oder nicht, muss immer ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden. Wenn ausreichend Kapital oder Einkommen vorhanden ist, wird dazu ein persönlicher Schuldenbereinigungsplan erarbeitet mit dem Ziel, die Schulden zu reduzieren und mit machbaren Raten abzubezahlen.

Ist weder ausreichendes Kapital oder Einkommen vorhanden, ist der außergerichtliche Einigungsversuch eine formale Voraussetzung für die dann notwendig werdende Privatinsolvenz.

Schuldenfreiheit

Wenn der außergerichtliche Einigungsversuch erfolgreich ist, sind Sie nach Erfüllung der Bedingungen (Einmalzahlung / Ratenzahlungen) schuldenfrei.

Ist der außergerichtliche Einigungsversuch erfolglos, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung darüber, womit Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen können. Wir beraten Sie bei Fragen auch in dieser Phase. Am Ende der Privatinsolvenz steht die Schuldenbefreiung, soweit alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.


Anwaltskanzlei Thomas Otten
Ludwig-Wolker-Str. 16
49124 Georgsmarienhütte bei Osnabrück

Tel.: 05401 / 16289720

Email: info@kanzlei-otten.de