Hier erkläre ich Ihnen den Ablauf unserer Schuldenbereinigung
Terminvorbereitung
Zusammenstellen der Unterlagen
Liste aller Gläubiger und Forderungssummen
Offene Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben
Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Sozialleistungen, etc.)
Notieren Sie Ihre Fragen
Bestandsaufnahme
Bestandsaufnahme Ihrer Situation
Abklärung, ob Sofortmaßnahmen erforderlich sind (Pfändungsschutzkonto / neues Konto, Einstellung von Zahlungen, etc.)
Prüfung der Berechtigung von Forderungen
Beantworten Ihrer Fragen
Festlegen der weiteren Strategie
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Unabhängig davon, ob Kapital oder Einkommen zur Verfügung steht oder nicht, muss immer ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden. Wenn ausreichend Kapital oder Einkommen vorhanden ist, wird dazu ein persönlicher Schuldenbereinigungsplan erarbeitet mit dem Ziel, die Schulden zu reduzieren und mit machbaren Raten abzubezahlen.
Ist weder ausreichendes Kapital oder Einkommen vorhanden, ist der außergerichtliche Einigungsversuch eine formale Voraussetzung für die dann notwendig werdende Privatinsolvenz.
Schuldenfreiheit
Wenn der außergerichtliche Einigungsversuch erfolgreich ist, sind Sie nach Erfüllung der Bedingungen (Einmalzahlung / Ratenzahlungen) schuldenfrei.
Ist der außergerichtliche Einigungsversuch erfolglos, erhalten Sie von uns eine Bescheinigung darüber, womit Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen können. Wir beraten Sie bei Fragen auch in dieser Phase. Am Ende der Privatinsolvenz steht die Schuldenbefreiung, soweit alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Anwaltskanzlei Thomas Otten
Ludwig-Wolker-Str. 16
49124 Georgsmarienhütte bei Osnabrück
Tel.: 05401 / 16289720
Email: info@kanzlei-otten.de